
Fassung 1.0 · Stand 16. August 2026
Dieser Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) ist integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt mit deren Annahme. Er regelt die Bearbeitung von Personendaten durch die Arcos Group GmbH im Auftrag des Kunden nach Art. 9 des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Verantwortlicher ist der Kunde: die Organisation, die ArcoTime nutzt und darin Personendaten erfasst.
Auftragsbearbeiterin ist die Arcos Group GmbH, Hauptstrasse 1, 4447 Känerkinden.
Der Kunde entscheidet allein über Zweck und Mittel der Bearbeitung der von ihm erfassten Daten. Arcos bearbeitet sie ausschliesslich zur Erbringung der vertraglichen Leistung.
Arcos bearbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Als Weisung gelten der Vertrag samt AGB, die Einstellungen, die der Kunde in der Anwendung vornimmt, sowie Anweisungen in Textform an datenschutz@arcocloud.ch.
Hält Arcos eine Weisung für rechtswidrig, weist sie den Kunden darauf hin und darf deren Ausführung aussetzen. Arcos verwendet die Daten weder für eigene Zwecke noch gibt sie sie an Dritte weiter, ausser dieser Vertrag oder das Gesetz sehen es vor.
Gegenstand ist der Betrieb der Software ArcoTime: Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten, Kundenanfragen, Arbeitsrapporten, Einsatzplanung, Abwesenheiten und Zeitkonten.
Dauer: für die Dauer des Hauptvertrags, zuzüglich der Fristen nach Ziffer 9.
Art der Bearbeitung: Erheben, Speichern, Ordnen, Auswerten, Anzeigen, Exportieren, Übermitteln (Versand von Rapporten und Erinnerungen), Sichern und Löschen – jeweils automatisiert.
Hinweis zu besonders schützenswerten Personendaten: Die Angabe der Abwesenheitsart kann Rückschlüsse auf die Gesundheit zulassen. Der Kunde entscheidet, wie fein er Abwesenheitsarten führt, und trägt die Verantwortung für die Rechtmässigkeit dieser Bearbeitung.
Die Daten werden in der Schweiz gespeichert (Rechenzentrum Zürich). Die Anwendung, welche die Daten verarbeitet, läuft in Frankfurt am Main, Deutschland; dort werden Daten nur zur Beantwortung einzelner Anfragen kurzzeitig gehalten und nicht dauerhaft gespeichert.
Der Kunde genehmigt mit Abschluss dieses Vertrags den Beizug folgender Unterauftragsbearbeiter:
| Unternehmen | Leistung | Ort der Bearbeitung |
|---|---|---|
| Supabase Inc., USA | Datenbank, Dateiablage, Benutzerkonten | Zürich, Schweiz |
| Vercel Inc., USA | Betrieb und Auslieferung der Anwendung | Frankfurt, Deutschland |
| Hostpoint AG, Schweiz | Versand von System- und Einladungsmails | Schweiz |
| Stripe Payments Europe Ltd., Irland | Zahlungsabwicklung | Irland, teilweise USA |
Mit allen Unterauftragsbearbeitern bestehen Verträge, die ihnen mindestens gleichwertige Pflichten auferlegen. Bei Bekanntgabe in Länder ohne gleichwertigen Datenschutz kommen Standardvertragsklauseln zur Anwendung.
Arcos informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über den Wechsel oder den Beizug weiterer Unterauftragsbearbeiter. Der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen; findet sich keine Lösung, kann er auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Arcos trifft angemessene Massnahmen zur Datensicherheit, insbesondere:
Arcos darf die Massnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
Arcos unterstützt den Kunden in angemessenem Umfang bei:
Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst exportieren.
Arcos meldet dem Kunden eine Verletzung der Datensicherheit, die dessen Daten betrifft, unverzüglich nach Kenntnis, in der Regel innert 48 Stunden. Die Meldung beschreibt die Art des Vorfalls, die betroffenen Datenkategorien, die mutmasslichen Folgen und die getroffenen Massnahmen.
Die Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sowie die Information der betroffenen Personen obliegen dem Kunden als Verantwortlichem. Arcos liefert die dafür nötigen Angaben.
Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage abrufbereit, damit der Kunde sie exportieren kann. Danach löscht Arcos sämtliche Daten des Kunden. Die Sicherungskopien werden innert weiterer sieben Tage überschrieben; bis dahin sind die Daten dort noch enthalten, aber nicht mehr zugänglich.
Auf schriftlichen Wunsch löscht Arcos früher oder stellt die Daten einmalig als Datei zur Verfügung. Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht bleibt vorbehalten; in diesem Fall werden die betroffenen Daten gesperrt statt gelöscht.
Arcos weist die Einhaltung dieses Vertrags auf Anfrage in Textform nach. Der Kunde kann höchstens einmal jährlich, mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen und während der Geschäftszeiten, eine Überprüfung verlangen; die Parteien einigen sich vorgängig über Umfang und Vorgehen. Aufwand, der über eine Auskunft in Textform hinausgeht, kann Arcos nach Aufwand verrechnen.
Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB geht dieser Vertrag in Datenschutzfragen vor. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AGB, namentlich zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand.