ArcoTime

Auftragsbearbeitungsvertrag

Fassung 1.0 · Stand 16. August 2026

Dieser Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) ist integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt mit deren Annahme. Er regelt die Bearbeitung von Personendaten durch die Arcos Group GmbH im Auftrag des Kunden nach Art. 9 des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).

1. Parteien und Rollen

Verantwortlicher ist der Kunde: die Organisation, die ArcoTime nutzt und darin Personendaten erfasst.

Auftragsbearbeiterin ist die Arcos Group GmbH, Hauptstrasse 1, 4447 Känerkinden.

Der Kunde entscheidet allein über Zweck und Mittel der Bearbeitung der von ihm erfassten Daten. Arcos bearbeitet sie ausschliesslich zur Erbringung der vertraglichen Leistung.

2. Weisungsgebundenheit

Arcos bearbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Als Weisung gelten der Vertrag samt AGB, die Einstellungen, die der Kunde in der Anwendung vornimmt, sowie Anweisungen in Textform an datenschutz@arcocloud.ch.

Hält Arcos eine Weisung für rechtswidrig, weist sie den Kunden darauf hin und darf deren Ausführung aussetzen. Arcos verwendet die Daten weder für eigene Zwecke noch gibt sie sie an Dritte weiter, ausser dieser Vertrag oder das Gesetz sehen es vor.

3. Gegenstand, Dauer und Art der Bearbeitung

Gegenstand ist der Betrieb der Software ArcoTime: Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten, Kundenanfragen, Arbeitsrapporten, Einsatzplanung, Abwesenheiten und Zeitkonten.

Dauer: für die Dauer des Hauptvertrags, zuzüglich der Fristen nach Ziffer 9.

Art der Bearbeitung: Erheben, Speichern, Ordnen, Auswerten, Anzeigen, Exportieren, Übermitteln (Versand von Rapporten und Erinnerungen), Sichern und Löschen – jeweils automatisiert.

Kategorien betroffener Personen

  • Mitarbeitende des Kunden (Benutzerinnen und Benutzer der Anwendung)
  • Ansprechpersonen bei Kundinnen und Kunden des Kunden
  • weitere Personen, soweit der Kunde sie erfasst

Kategorien von Personendaten

  • Stammdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Funktion, Anstellungsdaten
  • Arbeitszeitdaten: erfasste Zeiten, Tätigkeiten, Projekte, Kostenstellen
  • Abwesenheiten samt Art (z. B. Ferien, Krankheit, Militärdienst)
  • Zeitkonten: Soll- und Ist-Stunden, Saldi, Pensen, Ferienansprüche
  • Adress- und Kontaktdaten von Kundinnen und Kunden des Kunden
  • Inhalte hochgeladener Dokumente
  • Protokolldaten: Zeitpunkt und Urheber von Änderungen

Hinweis zu besonders schützenswerten Personendaten: Die Angabe der Abwesenheitsart kann Rückschlüsse auf die Gesundheit zulassen. Der Kunde entscheidet, wie fein er Abwesenheitsarten führt, und trägt die Verantwortung für die Rechtmässigkeit dieser Bearbeitung.

4. Ort der Bearbeitung

Die Daten werden in der Schweiz gespeichert (Rechenzentrum Zürich). Die Anwendung, welche die Daten verarbeitet, läuft in Frankfurt am Main, Deutschland; dort werden Daten nur zur Beantwortung einzelner Anfragen kurzzeitig gehalten und nicht dauerhaft gespeichert.

5. Unterauftragsbearbeiter

Der Kunde genehmigt mit Abschluss dieses Vertrags den Beizug folgender Unterauftragsbearbeiter:

Unternehmen Leistung Ort der Bearbeitung
Supabase Inc., USA Datenbank, Dateiablage, Benutzerkonten Zürich, Schweiz
Vercel Inc., USA Betrieb und Auslieferung der Anwendung Frankfurt, Deutschland
Hostpoint AG, Schweiz Versand von System- und Einladungsmails Schweiz
Stripe Payments Europe Ltd., Irland Zahlungsabwicklung Irland, teilweise USA

Mit allen Unterauftragsbearbeitern bestehen Verträge, die ihnen mindestens gleichwertige Pflichten auferlegen. Bei Bekanntgabe in Länder ohne gleichwertigen Datenschutz kommen Standardvertragsklauseln zur Anwendung.

Arcos informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über den Wechsel oder den Beizug weiterer Unterauftragsbearbeiter. Der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen; findet sich keine Lösung, kann er auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.

6. Technische und organisatorische Massnahmen

Arcos trifft angemessene Massnahmen zur Datensicherheit, insbesondere:

  • Vertraulichkeit: Trennung der Mandanten auf Datenbankebene, sodass eine Organisation ausschliesslich ihre eigenen Daten sieht; Zugriff nur für angemeldete Personen mit passender Berechtigung.
  • Zugangssicherung: Passwörter werden ausschliesslich als Hashwert gespeichert; der Zugang zu den Verwaltungsoberflächen der Unterauftragsbearbeiter ist mit Zwei-Faktor-Authentisierung geschützt.
  • Verschlüsselung: durchgehende Transportverschlüsselung (TLS); Verschlüsselung der Datenbank und der Sicherungskopien im Ruhezustand.
  • Verfügbarkeit und Wiederherstellung: Die Datenbank wird täglich gesichert; die Sicherungen werden sieben Tage aufbewahrt. Eine Wiederherstellung erfolgt auf den Stand der letzten Sicherung. Dabei können die seither erfassten Änderungen – längstens eines Tages – verloren gehen. Eine Wiederherstellung auf einen beliebigen Zeitpunkt (Point-in-Time-Recovery) ist nicht eingerichtet; sie kann gegen Aufpreis vereinbart werden.
  • Nachvollziehbarkeit: fälschungssicheres, nur schreibend geführtes Änderungsprotokoll über Änderungen an zentralen Daten, mit Zeitpunkt und auslösendem Konto.
  • Beschränkter Zugriff durch Arcos: Zugriff auf Kundendaten haben nur namentlich bekannte Personen der Arcos Group, und nur soweit Betrieb, Fehlersuche oder ein Supportfall es erfordern. Solche Zugriffe erscheinen im Änderungsprotokoll.
  • Trennung der Umgebungen: Entwicklung und Test erfolgen nicht auf Produktivdaten.

Arcos darf die Massnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

7. Unterstützung des Kunden

Arcos unterstützt den Kunden in angemessenem Umfang bei:

  • Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und Herausgabebegehren betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person direkt an Arcos, leitet Arcos das Begehren an den Kunden weiter und beantwortet es nicht selbst.
  • der Erstellung des Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten, soweit die Bearbeitung in ArcoTime betroffen ist.
  • einer allfälligen Datenschutz-Folgenabschätzung.

Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst exportieren.

8. Verletzung der Datensicherheit

Arcos meldet dem Kunden eine Verletzung der Datensicherheit, die dessen Daten betrifft, unverzüglich nach Kenntnis, in der Regel innert 48 Stunden. Die Meldung beschreibt die Art des Vorfalls, die betroffenen Datenkategorien, die mutmasslichen Folgen und die getroffenen Massnahmen.

Die Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sowie die Information der betroffenen Personen obliegen dem Kunden als Verantwortlichem. Arcos liefert die dafür nötigen Angaben.

9. Rückgabe und Löschung

Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage abrufbereit, damit der Kunde sie exportieren kann. Danach löscht Arcos sämtliche Daten des Kunden. Die Sicherungskopien werden innert weiterer sieben Tage überschrieben; bis dahin sind die Daten dort noch enthalten, aber nicht mehr zugänglich.

Auf schriftlichen Wunsch löscht Arcos früher oder stellt die Daten einmalig als Datei zur Verfügung. Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht bleibt vorbehalten; in diesem Fall werden die betroffenen Daten gesperrt statt gelöscht.

10. Nachweis und Kontrolle

Arcos weist die Einhaltung dieses Vertrags auf Anfrage in Textform nach. Der Kunde kann höchstens einmal jährlich, mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen und während der Geschäftszeiten, eine Überprüfung verlangen; die Parteien einigen sich vorgängig über Umfang und Vorgehen. Aufwand, der über eine Auskunft in Textform hinausgeht, kann Arcos nach Aufwand verrechnen.

11. Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB geht dieser Vertrag in Datenschutzfragen vor. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AGB, namentlich zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand.